Diese deutsche Fassung dient dem Verständnis. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der niederländische Text unter ecobynature.nl/algemene-voorwaarden; bei Abweichungen gilt dieser.
Die verbindlichen Bedingungen als PDF herunterladen auf Niederländisch, zum Aufbewahren oder Ausdrucken
Artikel 1. Allgemeines
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In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:
- Vermieter: Eco by Nature B.V., mit Sitz in Heide 24, 6093 PB Heythuysen, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 90846117;
- Mieter: die natürliche Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Miete einer Lodge schließt, sowie deren Mitgäste;
- Lodge: das vom Vermieter angebotene Ferienhaus.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Reservierung, jeden Vertrag und jeden Aufenthalt beim Vermieter. Sie gelten unabhängig davon, ob die Reservierung unmittelbar beim Vermieter oder über einen Dritten, darunter ein Online-Buchungsportal, vorgenommen wird.
- Erfolgt eine Reservierung über ein Buchungsportal, können zusätzlich die Bedingungen des betreffenden Portals gelten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unvermindert für den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter und für den Aufenthalt in der Lodge.
- Mit der Reservierung nimmt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Namen aller Mitgäste an. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass seine Mitgäste und Besucher den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Anweisungen des Vermieters einhalten.
Artikel 2. Reservierung und Zustandekommen des Vertrags
- Reservierungen können über die Website des Vermieters oder über ein vom Vermieter genutztes Buchungsportal vorgenommen werden.
- Reservierungen können ausschließlich von Personen ab 25 Jahren vorgenommen werden.
- Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt in dem Moment zustande, in dem die Reservierung durch den Vermieter oder in dessen Namen bestätigt wird.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei der Reservierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Etwaige Unrichtigkeiten in der Reservierungsbestätigung sind dem Vermieter so schnell wie möglich zu melden.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen oder einen Vertrag nicht aufrechtzuerhalten, wenn offensichtliche Fehler oder Irrtümer bei Preisen, Verfügbarkeit oder anderen Angaben vorliegen, auf denen die Reservierung beruht.
Artikel 3. Preise und Zahlung
- Der für einen Aufenthalt geschuldete Mietpreis ist auf der Website des Vermieters oder des Buchungsportals sowie in der Reservierungsbestätigung angegeben. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer.
- Etwaige Nebenkosten, darunter Kurtaxe, Reinigungskosten und andere verpflichtende Zuschläge, werden dem Mieter vor dem Abschluss der Reservierung mitgeteilt.
- Die Zahlung erfolgt über die vom Vermieter angebotenen Zahlungsarten, innerhalb der dabei genannten Frist und über eine vom Vermieter zur Verfügung gestellte gesicherte Zahlungsumgebung.
- Sofern nichts anderes angegeben ist, ist der vollständige Mietpreis bei der Reservierung zu entrichten.
- Offensichtliche Fehler oder Irrtümer bei Preisen, Angeboten oder anderen Angaben auf der Website, auf einem Buchungsportal oder in einer Reservierungsbestätigung binden den Vermieter nicht.
Artikel 4. Stornierung und Änderung der Reservierung
- Für jede Reservierung gelten die Stornierungsbedingungen, die dem Mieter während des Reservierungsvorgangs angezeigt und in der Reservierungsbestätigung festgehalten werden.
- Für die Reservierung einer Lodge für einen bestimmten Aufenthaltszeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Mieter kann sich daher nicht auf die gesetzliche Widerrufsfrist von vierzehn Tagen berufen.
- Ein Antrag auf Stornierung oder Änderung einer Reservierung ist gemäß den bei der Reservierung erteilten Anweisungen einzureichen. Wurde die Reservierung unmittelbar beim Vermieter vorgenommen, ist ein Antrag auf Stornierung oder Änderung auf elektronischem Weg über info@ecobynature.nl einzureichen.
- Als Stornierungsdatum gilt das Datum, an dem der Vermieter den Antrag auf Stornierung erhält.
- Bei einer Stornierung schuldet der Mieter die für die betreffende Reservierung geltenden Stornierungskosten.
- Ein Antrag auf Änderung einer Reservierung wird nur bearbeitet, soweit die gewünschte Änderung möglich ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer Änderung zuzustimmen. Ist eine Änderung nicht möglich, bleibt die ursprüngliche Reservierung unverändert bestehen, es sei denn, sie wird gemäß diesem Artikel storniert.
- Beendet der Mieter den Aufenthalt vorzeitig oder nutzt er die Lodge während des vereinbarten Aufenthaltszeitraums nicht, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder anderer gezahlter Beträge.
Artikel 5. Ankunft, Abreise und digitaler Zugang
- Die Ankunfts- und Abreisezeiten werden in der Reservierungsbestätigung genannt oder dem Mieter auf andere Weise vor dem Aufenthalt mitgeteilt. Die Standardankunftszeit ist ab 15:00 Uhr, die Standardabreisezeit vor 11:00 Uhr.
- Der Vermieter verfügt über keine Rezeption. Der Aufenthalt ist als Selbstbedienungskonzept eingerichtet. Der Vermieter stellt ausschließlich für Notfälle eine telefonisch erreichbare Nummer zur Verfügung.
- Der Vermieter stellt dem Mieter vor dem Aufenthalt einen QR-Code zur Verfügung, mit dem Zugang zur Lodge erlangt werden kann. Der QR-Code ist persönlich und darf ausschließlich vom Mieter und dessen Mitgästen verwendet werden. Der Mieter hat den QR-Code sorgfältig aufzubewahren und zu verhindern, dass Unbefugte ihn nutzen können.
- Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, über ein geeignetes mobiles Gerät und eine funktionierende Internetverbindung zum Empfang und zur Nutzung des QR-Codes zu verfügen. Kann der QR-Code aufgrund von Umständen, die zulasten des Mieters gehen, nicht abgerufen oder genutzt werden, etwa wegen eines Defekts, eines leeren Akkus, des Verlusts eines mobilen Geräts oder einer fehlenden Internetverbindung, geht dies auf Rechnung und Gefahr des Mieters.
- Die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Notfallnummer ist ausschließlich für Notfälle und dringende Situationen bestimmt, die keinen Aufschub dulden, und nicht für allgemeine Fragen zu Reservierung, Ankunft, Abreise oder Nutzung des QR-Codes.
- Der Mieter hat die Lodge spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen und sie in ordentlichem Zustand zu hinterlassen, entsprechend der Hausordnung und den vom Vermieter erteilten Anweisungen.
- Der Vermieter ist berechtigt, den digitalen Zugang zur Lodge zu sperren oder zu entziehen, wenn der Mieter gegen den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung verstößt.
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zurückgelassene Gegenstände des Mieters oder dessen Mitgäste aufzubewahren oder nachzusenden. Eine etwaige Nachsendung erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Mieters.
Artikel 6. Aufenthalt und Hausordnung
- Die Lodge darf ausschließlich für einen Erholungsaufenthalt genutzt werden, der seiner Art nach von kurzer Dauer ist. Es ist nicht gestattet, die Lodge für dauerhaftes Wohnen, geschäftliche Tätigkeiten, Feiern, Veranstaltungen oder andere Zusammenkünfte zu nutzen, die nicht zum Erholungscharakter des Aufenthalts passen.
- Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Lodge ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, zu übertragen oder unterzuvermieten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
- Die Zahl der Nutzer der Lodge darf die Zahl der Personen, für die reserviert wurde, und die für die betreffende Lodge höchstzulässige Personenzahl nicht überschreiten.
- Der Mieter und dessen Mitgäste haben sich während des Aufenthalts als gute Mieter zu verhalten und sorgsam mit der Lodge, dem Inventar, dem Gelände, den vorhandenen Einrichtungen und der umgebenden Natur umzugehen, entsprechend dem nachhaltigen Charakter des Aufenthalts. Sie haben die vom Vermieter bekannt gemachte Hausordnung und dessen Anweisungen einzuhalten. Die Hausordnung ist über einen Link auf der Website abrufbar und wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung und zusammen mit dem QR-Code zur Verfügung gestellt.
- Die Lodges grenzen an das Stillegebiet Asbroekerheide und sind für Gäste bestimmt, die Ruhe und Natur schätzen. Der Mieter und dessen Mitgäste haben sich so zu verhalten, dass die Ruhe im Gebiet und der Aufenthalt anderer Gäste nicht gestört werden.
- Der Vermieter ist berechtigt, Anweisungen zur Nutzung der Lodge, des Geländes und der vorhandenen Einrichtungen zu erteilen. Der Mieter und dessen Mitgäste haben solche Anweisungen unverzüglich zu befolgen.
- Ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder Anweisungen des Vermieters kann zur Beendigung des Aufenthalts und zur Verwehrung des Zugangs zur Lodge führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder anderer gezahlter Beträge. Das Recht des Vermieters auf Ersatz von Schäden und Kosten bleibt davon unberührt.
Artikel 7. Sauna
- Der Vermieter stellt auf dem Gelände eine Sauna zur Verfügung. Die Nutzung der Sauna ist im Mietpreis enthalten und steht ausschließlich dem Mieter und dessen Mitgästen zur Verfügung.
- Pro Lodge kann die Sauna einmal täglich genutzt werden. Wie ein Saunatermin reserviert wird, ist in der Hausordnung geregelt.
- Die Sauna darf ausschließlich in Badekleidung betreten werden. Die Nutzung der Sauna ohne Badekleidung ist nicht gestattet.
- Der Mieter und dessen Mitgäste haben vor dem Betreten der Sauna kurz zu duschen und ein Handtuch zum Daraufsitzen zu benutzen.
- Die Sauna ist nach der Nutzung in sauberem und ordentlichem Zustand für den nächsten Nutzer zu hinterlassen.
- Minderjährige dürfen die Sauna ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Person nutzen.
- Die Sauna befindet sich auf dem Gelände, das an das Stillegebiet Asbroekerheide grenzt. Der Mieter und dessen Mitgäste haben sich auch in und um die Sauna so zu verhalten, dass die Ruhe im Gebiet und der Aufenthalt anderer Gäste nicht gestört werden.
- Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und dessen Mitgäste. Bestehen Zweifel, ob die Nutzung der Sauna gesundheitlich vertretbar ist, etwa im Hinblick auf die Gesundheit des Mieters oder dessen Mitgäste, darunter bei Schwangerschaft oder Herz-Kreislauf-Beschwerden, ist vor der Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste infolge der Nutzung der Sauna.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Sauna wegen Wartung, Störungen, Witterungsverhältnissen oder anderer betrieblicher Gründe vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder auf eine andere Entschädigung.
- Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels, gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen des Vermieters kann zur Verwehrung des Zugangs zur Sauna führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder anderer gezahlter Beträge. Die Bestimmung in Artikel 6.7 bleibt dabei unvermindert anwendbar.
- Auf die Nutzung der Sauna sind die Artikel 9 und 10 entsprechend anwendbar.
Artikel 8. Feuerstelle und offenes Feuer
- Der Vermieter stellt auf dem Gelände eine Feuerstelle zur Verfügung. Offenes Feuer ist ausschließlich in der Feuerstelle gestattet und ausschließlich, nachdem der Vermieter das Feuer entzündet oder dafür ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat.
- Die Nutzung des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Grills ist gestattet. Alle übrigen Formen offenen Feuers auf dem Gelände sowie in und um die Lodges, darunter Feuerkörbe, Feuerschalen, Kerzen, Fackeln, mitgebrachte Feuervorrichtungen und Holzfeuer außerhalb der Feuerstelle, sind nicht gestattet.
- In der Feuerstelle darf ausschließlich das vom Vermieter zur Verfügung gestellte unbehandelte Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von Abfall, behandeltem Holz oder anderen Materialien ist nicht gestattet. Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist nicht gestattet.
- Minderjährige dürfen sich ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Person an der Feuerstelle aufhalten.
- Der Mieter und dessen Mitgäste haben dafür zu sorgen, dass das Feuer jederzeit unter Aufsicht einer volljährigen Person steht und vollständig erloschen ist, bevor die Feuerstelle unbeaufsichtigt zurückgelassen wird.
- Der Mieter und dessen Mitgäste haben bei der Nutzung der Feuerstelle die gebotene Vorsicht walten zu lassen und alle vom Vermieter erteilten Anweisungen zu befolgen. Die Nutzung der Feuerstelle erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und dessen Mitgäste. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße, unvorsichtige oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die erteilten Anweisungen verstoßende Nutzung der Feuerstelle durch den Mieter, dessen Mitgäste oder Dritte, für die der Mieter verantwortlich ist, zurückgeht.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Nutzung der Feuerstelle vorübergehend oder ganz nicht zu gestatten, unter anderem wegen Trockenheit, erhöhter Waldbrandgefahr, Windstärke, behördlicher Maßnahmen, Wartung oder anderer betrieblicher Gründe. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder auf eine andere Entschädigung.
- Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels, gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen des Vermieters kann zur Verwehrung der Nutzung der Feuerstelle führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder anderer gezahlter Beträge. Die Bestimmung in Artikel 6.7 bleibt dabei unvermindert anwendbar.
- Auf die Nutzung der Feuerstelle sind die Artikel 9 und 10 entsprechend anwendbar.
Artikel 9. Schäden und Kaution
- Der Mieter hat die Lodge, das Inventar, das Gelände und die vorhandenen Einrichtungen sorgsam zu nutzen und bei der Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden an der Lodge, dem Inventar, dem Gelände und den vorhandenen Einrichtungen, die während des Aufenthalts durch den Mieter, dessen Mitgäste oder Personen entstehen, die sich mit Zustimmung des Mieters in oder um die Lodge aufhalten.
- Schäden, Mängel oder fehlende Gegenstände sind vom Mieter so schnell wie möglich dem Vermieter zu melden.
- Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz, zusätzliche Reinigungsarbeiten oder andere Schäden in Rechnung zu stellen, die auf ein Handeln oder Unterlassen des Mieters oder dessen Mitgäste zurückgehen.
- Der Vermieter verlangt eine Kaution. Deren Höhe wird dem Mieter vor der Reservierung oder spätestens mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.
- Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen wegen Schäden, fehlender Gegenstände, zusätzlicher Reinigungsarbeiten, zusätzlicher Entsorgungskosten oder anderer Beträge, die der Mieter aufgrund des Vertrags schuldet, sowie andere zulasten des Mieters gehende Kosten, darunter nicht abgerechnete Verzehrartikel aus einer Honesty Bar und nicht entrichtete Kurtaxe, mit der vom Mieter gezahlten Kaution zu verrechnen.
- Soweit die Kaution nicht ausreicht, bleibt der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vollständigen Schäden und Kosten zu ersetzen.
Artikel 10. Haftung
- Der Mieter hält sich in der Lodge auf und nutzt das Gelände und die vorhandenen Einrichtungen auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters oder dessen Mitgäste.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden infolge von Störungen oder Ausfällen von Internetverbindungen, Versorgungseinrichtungen, digitalen Zugangssystemen, Buchungsportalen oder anderen von Dritten erbrachten Diensten.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden infolge von Witterungsverhältnissen oder anderen Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
- Haftet der Vermieter für einen Schaden, so ist diese Haftung auf den unmittelbaren Schaden und höchstens auf den Betrag beschränkt, den der Mieter für den betreffenden Aufenthalt gezahlt hat.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Vermieters beruht.
Artikel 11. Höhere Gewalt
- Der Vermieter ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Mieter gehalten, wenn er daran infolge höherer Gewalt gehindert wird. Als höhere Gewalt gilt unter anderem jeder Umstand außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Vermieters, darunter Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Brand, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Störungen von Versorgungseinrichtungen, Internet- oder Telekommunikationsnetzen und andere Umstände, aufgrund derer der Aufenthalt vernünftigerweise nicht durchgeführt werden kann.
- Ist infolge höherer Gewalt eine Lodge für den vereinbarten Aufenthalt nicht verfügbar, so wird der Vermieter sich um eine angemessene Lösung bemühen. Dazu kann unter anderem gehören, den Aufenthalt zu verlegen, eine andere Lodge anzubieten oder eine sonstige passende Lösung anzubieten.
- Ist die Erfüllung dauerhaft unmöglich, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. In diesem Fall erstattet der Vermieter bereits vom Mieter gezahlte Beträge, die sich auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des Aufenthalts beziehen.
- Im Fall höherer Gewalt ist der Vermieter nicht zum Ersatz von Schäden, Kosten oder anderen Ansprüchen des Mieters gehalten, die daraus entstehen, dass der Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ausgeführt werden kann.
- Der Vermieter informiert den Mieter so schnell wie möglich, wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt.
Artikel 12. Beschwerden
- Hat der Mieter eine Beschwerde über die Lodge, das Gelände oder die vom Vermieter angebotenen Einrichtungen, so hat er diese so schnell wie möglich dem Vermieter zu melden. Das ist über info@ecobynature.nl möglich.
- Der Vermieter wird sich nach billigem Ermessen bemühen, die Beschwerde zu untersuchen und, wenn möglich, abzustellen.
- Beschwerden, die erst nach Ende des Aufenthalts gemeldet werden, können dazu führen, dass der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, die Beschwerde zu untersuchen oder eine passende Lösung anzubieten.
- Die Einreichung einer Beschwerde setzt Zahlungsverpflichtungen des Mieters nicht aus.
Artikel 13. Datenschutz
- Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich, soweit dies für die Reservierung, die Durchführung des Vertrags und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- Wie der Vermieter personenbezogene Daten verarbeitet, ist in seiner Datenschutzerklärung geregelt. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist abrufbar unter www.ecobynature.nl/privacy.
Artikel 14. Schlussbestimmungen
- Auf den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter und auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, dem Aufenthalt oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, werden dem zuständigen Richter des Gerichts Limburg, Standort Roermond, vorgelegt. Der Mieter behält während eines Monats, nachdem der Vermieter sich schriftlich auf diese Klausel berufen hat, das Recht, die Beilegung der Streitigkeit durch den gesetzlich zuständigen Richter zu wählen.
- Der Vermieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Für eine Reservierung gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Reservierung galt. Die anwendbare Fassung ist an der Versionsangabe am Ende dieses Dokuments erkennbar und wird dem Mieter als Anlage zur Reservierungsbestätigung zur Verfügung gestellt.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert in Kraft. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen in niederländischer, deutscher und englischer Sprache. Verbindlich ist ausschließlich der niederländische Text. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist der niederländische Text maßgebend.